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Wie gross darf die Bodenluft von Brandschutztüren sein?

Die Bodenluft ist der Luftspalt zwischen der Unterkante des Türblatts und dem Fertigfussboden. Sie ist abhängig von der Zulassung oder dem Prüfzeugnis des Türsystems.




Die Norm «SIA 343 Türen und Tore» gibt für normale Türen eine Bodenluft von 10 +/-3mm vor. Für Funktionstüren, die eine Prüfung erfordern, legt der Hersteller die Bodenluft fest. Die Berechnung der maximal zulässigen Bodenluft von Brandschutztüren erfolgt nach der Prüfnorm SN EN 1634-1 wie folgt: x = (a + b)/ 2 + 2 mm Dabei ist x die maximal zulässige Bodenluft; a die maximale gemessene und geprüfte Spaltgröße; b die mittlere gemessene und geprüfte Spaltgröße.

Das heisst, die mittlere geprüfte Bodenluft plus 2 mm ist bei verbauten Türen erlaubt. Die Bodenluft kann auch kleiner sein.

Für Holztüren kann zusätzlich die Norm SN EN 15269-3 zum erweiterten Anwendungsbereich von Türen herangezogen werden. Der Hersteller kann eine Vergrösserung der Bodenluft um bis zu 50 % gegenüber der geprüften Bodenluft beantragen, jedoch höchstens bis zu 12 mm.

Eine Bodenluft über diesem Wert sollte kritisch hinterfragt werden.

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